Heilmittelverordnung

 

Therapien mit einer Heilmittelverordnung werden mit der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung abgerechnet. Die benötigte Heilmittelverordnung muss vom Arzt korrekt ausgefüllt sein und zur Diagnostik in unsere Praxis mitgebracht werden. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung erfolgen muss.

 

 

 


 

Zuzahlung

 

Grundsätzlich müssen alle gesetzlich versicherten Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung von 10% der erbrachten Leistungen sowie 10€ Rezeptgebühr bezahlen. Eine Befreiung von dieser kann unter bestimmten Vorraussetzungen über die jeweilige Krankenkasse beantragt werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei - sprechen Sie uns einfach an.

 

Private Krankenkassen

 

Privatpatienten empfehlen wir, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, ob die vereinbarten Therapiekosten in voller Höhe übernommen werden, da es keine Gebührenvereinbarung zwischen Logopäden und den privaten Krankenkassen gibt.

 

Dauer

 

Je nach Störungsbild und Ermessen des Arztes oder der Ärztin werden Therapieeinheiten von 30, 45 oder 60 Minuten verordnet und finden in der Regel 1 bis 2 Mal wöchentlich statt. Die Verordnungsmenge beträgt in der Regel 10 Therapieeinheiten. Nach Beendigung einer Heilmittelverordnung schreiben behandelnde Therapeuten einen Bericht, wodurch Sie beim Arzt eine Folgeverordnung erhalten.

 

Selbstzahler

 

Falls Sie keine Verordnung vom Arzt bekommen haben, unsere Therapieangebote aber trotzdem in Anspruch nehmen wollen, beraten wir Sie dazu gern telefonisch oder per Email. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.

 

Terminvereinbarung

 

Termine für eine Diagnostik erhalten Sie bei uns telefonisch oder per E-Mail. Wenn möglich, berücksichtigen wir gerne Ihre individuellen Wünsche zu den Therapiezeiten. Wartezeiten lassen wir nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen. Falls doch einmal eine Wartezeit unumgänglich ist, wird diese möglichst kurz gehalten und angenehm gestaltet, damit einer effektiven Behandlung nichts im Wege steht.

Falls Sie es einmal nicht zu dem vereinbarten Termin schaffen, bitten wir Sie darum, diesen Termin 24 Stunden vorher abzusagen. Falls Sie uns nicht telefonisch erreichen, können Sie uns gern eine Nachricht hinterlassen oder eine E-mail schreiben. Wir rufen Sie umgehend zurück.


 

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